Balkonkraftwerke

Solarstrom produzieren ohne eigenes Dach? Das geht!

Bereits auf kleinen Flächen können Sie mit kompakten Solarpanels Ihren eigenen Solarstrom produzieren – egal ob auf dem Balkon oder der Terrasse. Die steckerfertige Photovoltaikanlage lässt sich leicht montieren und in Betrieb nehmen. Der produzierte Strom fließt direkt in Ihren heimischen Stromkreis, sodass Ihre Haushaltsgeräte zuerst den Sonnenstrom nutzen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende.

Wichtiger Hinweis:

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage bis zu 800 W (Wechselrichternennleistung) ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes (z. B. Fernseher) in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen. Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Ihre Vorteile

  • CO2 und Kostenersparnis durch eigene Nutzung des produzierten Stroms
  • Kostenfreie Anmeldung bei Ihrem Stromnetzbetreiber
  • Unkomplizierte Online-Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Anforderungen an die Installation und den Betrieb

Die Module/der Wechselrichter muss sich automatisch abschalten und trennen, wenn die Stromversorgung unterbrochen ist oder die Spannung oder die Frequenz von den zulässigen Werten abweicht. Davon ist auszugehen, wenn die Anlage den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entspricht. Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei dem der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat, als auch ein Zertifikat für den Netz und Anlagenschutz (NA-Schutz) vorlegen kann. 

Der Anschluss an den Endstromkreis muss entweder fest (ohne Stecker, wie z. B. bei einem Herd) oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. nach VDE V 0628-1), unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1, erfolgen. 

Wichtig: Der Anschluss und Betrieb einer PV-Anlage über einen „normalen" Stecker (z. B. Schuko-Stecker) ist nicht zulässig.nn. 

Soll die steckerfertige Erzeugungsanlage in einem vorhandenen Stromkreis zur Einspeisung genutzt werden, muss im Vorfeld eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) und der VDE-AR-N-4105 eingehalten werden. Darin sind Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten. Nur so ist der Stromkreis vor Überlastung und Brand geschützt. 

Der nach Norm geforderte Austausch der „normalen" (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Elektroinstallateur, um die Möglichkeit zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage unter Einhaltung der technischen Sicherheitsanforderungen abzuklären. 

Grundsätzlich gilt: An einem Endstromkreis darf maximal eine Stromerzeugungseinrichtung angeschlossen werden. 

Ist die Elektroinstallation bereits geprüft, eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) installiert worden und verfügt die PV-Anlage über den entsprechenden Stecker, kann die PV-Anlage vom Laien ein-/ausgesteckt (in Betrieb genommen) werden. 

 Zulässig für den Betrieb eines Balkonkraftwerks sind in Deutschland folgende Stromzähler:

  • Analoge Stromzähler mit Rücklaufsperre
  • Digitale Stromzähler
  • Moderne Messeinrichtungen (Zweirichtungszähler)


Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks darf übergangsweise auch ein analoger Stromzähler ohne Rücklaufsperre (Ferraris-Zähler) installiert sein. Nach Installation und Anmeldung der Balkon-PV Anlage im Markstammdatenregister erhalten wir eine Meldung und überprüfen, ob Ihr Zähler getauscht werden muss oder nicht.

Ist dies der Fall, wird sich unser Messstellenbetrieb mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihren Stromzähler kostenlos austauschen.

Jetzt Balkonkraftwerk registrieren

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme angemeldet werden.

Registrierung Marktstammdatenregister

Fragen und Antworten zu Balkonkrafwerken

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.  

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. 

Ja, gemäß der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 können PV-Anlagen in vorhandene Endstromkreise eingebunden werden. Der Anschluss muss jedoch entweder über einen speziellen Stecker oder eine feste Installation gemäß Vornorm DIN VDE V 0628-1 erfolgen. 

Besonders wichtig:  Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Der normativ geforderte Austausch der Haushaltssteckdose (Schutzkontaktsteckdose) gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. 

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine eigene Mini-PV-Anlage betreiben möchten, muss Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registriert werden. Die Anmeldung wurde im Rahmen des Solarpakets im April 2024 vereinfacht und beschränkt sich nun auf wenige, einfach einzugebende Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Bei Einhaltung einer normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten. 

Weitere Informationen

Für weiterführende Informationen empfehlen wir einen Blick in das aktuelle EEG-Gesetz oder Sie können sich gerne an unseren kompetenten Ansprechpartner wenden.

Sie haben noch Fragen?

Team Dienstleistungen

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Stefan Sahlmen

Telefon: 02373 169 4222