Netzentgelte

Preisblätter für den Netzzugang

Die Nutzung unseres Stromnetzes erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Menden sind im Preisblatt für die Netznutzung aufgeführt. Darin enthalten sind auch die Preise für die Messung und Abrechnung und für die Datenbereitstellung. Das Preisblatt gilt vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit dieser Entgelte.

Netzentgelte
Sollten gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber für 2025 vorsehen und die Übertragungsnetzbetreiber daraufhin ihre Netzentgelte für 2025 anpassen, so hätte dies dann ggf. auch eine Anpassung der Netzentgelte der Stadtwerke Menden GmbH zur Folge.

Elektronisches Preisblatt
Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgende Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.

Gemäß § 13 StromNZV berechnen Betreiber von Stromnetzen für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis und veröffentlichen diesen Preis auf ihrer Internetseite.

  • Bei einer ungewollten Mehrmenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit unterschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) vergütet die Stadtwerke Menden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
  • Bei einer ungewollten Mindermenge (summierte, in einem Zeitraum ermittelte elektrischen Arbeit überschreitet die summierte Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde) berechnet die Stadtwerke Menden GmbH dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
     

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen der Stadtwerke Menden GmbH und dem Lieferanten bzw. Kunden nach den vom BDEW veröffentlichten Preisen unter:
www.bdew.de
 

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Rainer Gebhardt

Rainer Gebhardt

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